IT-Recht in Radolfzell & Konstanz

Die digitale Wirtschaft bringt komplexe rechtliche Fragen mit sich. Unsere Rechtsanwälte für IT-Recht in Radolfzell und Konstanz beraten Unternehmen, Agenturen und IT-Dienstleister in allen Fragen rund um Internetrecht, Datenschutz und digitale Geschäftsmodelle.

IT-Verträge & Softwarelizenzierung

Ob Softwareentwicklungsvertrag, Lizenzvereinbarung oder Cloud-Computing-Vertrag: Wir entwerfen und prüfen Ihre IT-Verträge und sorgen für klare, rechtssichere Regelungen, die Ihre wirtschaftlichen Interessen schützen.

Typische Anliegen im IT-Recht

Datenschutz & DSGVO-Compliance

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt hohe Anforderungen an Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Datenschutzkonzepten, prüfen Ihre Prozesse auf Rechtskonformität und vertreten Sie bei Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden.

Rechtliche Absicherung von Online-Auftritten

Websites, Onlineshops und digitale Plattformen müssen eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben erfüllen: von Impressumspflichten über Widerrufsbelehrungen bis hin zu AGB und Cookie-Hinweisen. Wir gestalten Ihre Rechtstexte so, dass Sie rechtlich abgesichert sind und Abmahnungen vermeiden.

Persönlich für Sie vor Ort in Radolfzell & Konstanz

Besuchen Sie uns an einem unserer Standorte in Radolfzell oder Konstanz. Erfahren Sie hier, wo Sie uns erreichen können und wie wir Sie regional zuverlässig unterstützen.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Radolfzell & Konstanz

Ob Terminvereinbarung, Rückfragen oder Erstberatung: Hier finden Sie alle Kontaktdaten für unsere Standorte in Radolfzell und Konstanz.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum IT-Recht

Was gehört alles zum IT-Recht?

Das IT-Recht umfasst Themen wie Softwareverträge, Lizenzrecht, Datenschutz (DSGVO), Domain- und Markenrecht sowie rechtliche Fragen rund um Onlineshops und digitale Geschäftsmodelle.

Ein Pflichtteilsanspruch entsteht, wenn ein Ehepartner, Kind oder – unter Umständen – ein Elternteil im Testament nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Der Anspruch richtet sich gegen die Erben und beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Ein Pflichtteilsanspruch entsteht, wenn ein Ehepartner, Kind oder – unter Umständen – ein Elternteil im Testament nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Der Anspruch richtet sich gegen die Erben und beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Ein Pflichtteilsanspruch entsteht, wenn ein Ehepartner, Kind oder – unter Umständen – ein Elternteil im Testament nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Der Anspruch richtet sich gegen die Erben und beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.