Handels- und Gesellschaftsrecht

Ob Unternehmensgründung, Vertragsgestaltung oder Gesellschafterstreit: Unsere Kanzlei in Konstanz und Radolfzell vertritt und berät Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer in allen rechtlichen Fragen rund um Handel und Gesellschaften.

Gründung, Umstrukturierung & Nachfolgeplanung

Wir begleiten Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform, der Erstellung von Gesellschaftsverträgen und bei allen Schritten der Unternehmensgründung. Auch bei Umwandlungen, Fusionen oder der Planung der Unternehmensnachfolge stehen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte im Gesellschaftsrecht zur Seite.

Typische Mandatsthemen im Handels- und Gesellschaftsrecht

Handelsrechtliche Verträge & AGB

Verträge bilden die Grundlage jedes erfolgreichen Geschäfts. Wir entwerfen, prüfen und verhandeln Ihre Handelsverträge, Liefer- und Vertriebsvereinbarungen sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – individuell auf Ihre Branche und Unternehmensstruktur zugeschnitten.

Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern & Organhaftung

Gesellschafterstreitigkeiten oder Fragen zur Haftung von Geschäftsführern und Vorständen erfordern schnelles, überlegtes Handeln. Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht, mit dem Ziel, wirtschaftliche Schäden zu vermeiden und tragfähige Lösungen zu finden.

Persönlich für Sie vor Ort in Radolfzell & Konstanz

Besuchen Sie uns an einem unserer Standorte in Radolfzell oder Konstanz. Erfahren Sie hier, wo Sie uns erreichen können und wie wir Sie regional zuverlässig unterstützen.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Radolfzell & Konstanz

Ob Terminvereinbarung, Rückfragen oder Erstberatung: Hier finden Sie alle Kontaktdaten für unsere Standorte in Radolfzell und Konstanz.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Handels- und Gesellschaftsrecht

Welche Rechtsform ist für mein Unternehmen die richtige?

Das hängt von Faktoren wie Haftung, Kapitalbedarf und steuerlicher Situation ab. Typische Rechtsformen sind GmbH, UG oder AG für Kapitalgesellschaften sowie OHG oder GbR für Personengesellschaften.

Ein Pflichtteilsanspruch entsteht, wenn ein Ehepartner, Kind oder – unter Umständen – ein Elternteil im Testament nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Der Anspruch richtet sich gegen die Erben und beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Ein Pflichtteilsanspruch entsteht, wenn ein Ehepartner, Kind oder – unter Umständen – ein Elternteil im Testament nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Der Anspruch richtet sich gegen die Erben und beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Ein Pflichtteilsanspruch entsteht, wenn ein Ehepartner, Kind oder – unter Umständen – ein Elternteil im Testament nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Der Anspruch richtet sich gegen die Erben und beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.