Die Regelung des eigenen Nachlasses ist ein zentraler Bestandteil der eigenen Vorsorge. Dabei stehen zwei grundlegende Möglichkeiten zur Verfügung: das handschriftliche Testament und das notarielle. Beide Formen sind rechtlich wirksam – unterscheiden sich aber in der praktischen Handhabung und den Kosten.
1. Das handschriftliche Testament
Ein handschriftliches Testament ist dann wirksam, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben wird. Es darf also nicht auf den Computer geschrieben werden.
Dieses Testament kann völlig kostenfrei, schnell und unkompliziert erstellt werden und kann genauso leicht wieder widerrufen werden.
Aber gerade solche Laientestamente sind sehr fehler- und damit streitanfällig. Um spätere Auslegungsschwierigkeiten und Streit innerhalb der Erben, Vermächtnisnehmer und oder Pflichtteilsberechtigten zu vermeinden, sollten Sie sich dabei der Hilfe eines Anwalts bedienen. Denn damit werden Formfehler und das Verwenden der falschen Begriffe vermieden.
Das handschriftliche Testament macht bei Vorhandensein einer Nachlassimmobilie einen Erbschein (quasi der Führerschein des Erben) unumgänglich. Das Erbscheinsverfahren dauert eine gewisse Zeit, in der Handeln der Erben schwierig ist.
2. Das notarielle Testament
Diese Form des Testaments bietet nicht zwingen mehr Rechtssicherheit und bringt vor allem den Vorteil, dass kein Erbscheinsverfahen erforderlich ist. Zur Änderung der Grundbücher genügt das Eröffnungsprotokoll sowie die Abschrift des Testaments.
Zudem wird ein notarielles Testament automatisch in die amtliche Verwahrung gereicht. Auch das handschriftliche Testament kann natürlich beim zuständigen Amtsgericht verwahrt werden, was nur einen geringfügigen Aufwand für Sie bedeutet.