Unfälle, schwere Erkrankungen oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass man plötzlich nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen. Damit in solchen Fällen kein Dritter über Sie, Ihre Gesundheit und Ihr Vermögen entscheidet, haben Sie die Möglichkeit eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu erstellen.
Warum Vorsorge wichtig ist:
Viele Menschen gehen davon aus, dass Ehepartner oder Kinder automatisch Entscheidungen treffen dürfen. Das ist ein Irrtum. Ohne entsprechende Vollmachten kann ggf. das Gericht einen Betreuer für Sie festsetzen – möglicherweise eine fremde Person.
Die Vorsorgevollmacht sichert Handlungsfähigkeit
Mit einer Vorsorgevollmachgt bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.
Typischerweise werden folgende Bereiche abgedeckt:
Gesundheitsangelegenheiten (z. B. Zustimmen zu Behandlungen)
Vermögensverwaltung (Abschluss und Kündigen von Verträgen, Bankgeschäfte)
Behördliche Angelegenheiten (z. B. Antrag auf Pflegegeld)
Die Patientenverfügung legt Ihre medizinischen Wünsche fest
Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Typischer Inhalt:
Zustimmung oder Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen
Umgang mit künstlicher Ernährung oder Beatmung
Schmerz- und Palliativbehandlung
Wünsche zum Sterbeprozess
Form und Aufbewahrung
Damit die Dokumente im Ernstfall wirksam sind, sollten Sie:
alles schriftlich festhalten und unterschreiben
Die Vorsorgevollmacht, sofern Sie Immobilien Eigentum haben, notariell beurkunden lassen
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gut auffindbar aufbewahren und ggf. eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren. Möglich ist auch eine online Registrierung im Vorsorgeregister der Bundsnotarkammer www.vorsorgeregister.de