Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung: Feinsteuerung im Testament

Wer seinen Nachlass nicht nur verteilten, sondern gezielt steuern will, kommt an den Instrumenten des Vorausvermächtnisses und der Teilungsanordnung kaum vorbei. Beide ermöglichen ist, innerhalb einer Erbengemeinschaft individuelle Wünsche umzusetzen ohne dabei die jeweiligen Erbquoten zu verändern. Doch trotz der ähnlichen Zielsetzung unterscheiden sich beide Mittel deutlich.

Warum die Instrumente sinnvoll sind:

Ohne klare Regelungen entsteht nach dem Erbfall automatisch eine Erbengemeinschaft, in der alle Erben gemeinsam über den Nachlass entscheiden müssen. Das führt häufig zu Konflikten, insbesondere wenn,

  • einzelne Gegenstände emotional bewertet werden
    Bestimmte Erben bevorzugt werden sollen
    Klare Vorstellungen zur Verteilung bestehen.
  • Vorausvermächtnisse und Teilungsanordnungen schaffen Struktur und vermeiden Streit.

Das Vorausvermächtnis – ein zusätzlicher Vorteil für einzelne Miterben

Beim Vorausvermächtnis erhält ein Erbe einen bestimmten Gegenstand oder Vermögensvorteil zusätzlich zu seinem Erbteil.

Beispiel:

Ein Kind wird zu 50% als Erbe eingesetzt und erhält darüber hinaus das Familienheim als Vorausvermächtnis. Der Wert des Hauses wird nicht auf den Erbteil angerechnet.

Wesentliche Merkmale:

Der Begünstigte ist Erbe und Vermächtnisnehmer zugleich
Der Vorteil kommt on top zum Erbteil
Die anderen Erben müssen das Vorausvermächtnis erfüllen

  • Typische Anwendungsfälle:
    
Absicherung eines pflegenden Kindes
    Zuweisung eines Unternehmens an einen bestimmten Miterben
    Berücksichtigen besonderer Leistungen einzelner Familienmitglieder

Die Teilungsanordnung – Verteilung ohne Mehrwert

Die Teilungsanordnung regelt, wie der Nachlass unter den Erben aufgeteilt wird – ohne die Erbquoten zu verändern.

Zwei Kinder erben jeweils zu 50%. Im Testament wird festgelegt, dass Kind A die Immobilie und Kind B das Barvermögen erhält. Falls ein Wertunterschied besteht, muss dieser ausgeglichen werden.

Wesentliche Merkmale:

  • keine Veränderung der Erbquote nur eine Zuordnung von Nachlassgegenständen
  • Wertausgleichspflicht unter den Erben

Das Risiko liegt hier in der falschen Formulierung. Fehler in der Formulierung können erhebliche Folgen haben. Gerade im Bereich der Laientestamente zeigt sich das Problem sehr häufig und schadet so mehr als dass es hilft.
Wählen Sie daher eine klare und eindeutige Formulierung und holen im Zweifel fachkundigen Rate ein.