wer trägt eigentlich die Maklergebühr? Diese Frage sorgt immer wieder für Unsicherheiten – sowohl bei Käufern als auch bei Verkäufern oder Mietern und Vermietern. Wir erläutern die aktuellen gesetzlichen Regelungen und geben Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten.
Überblick
Maklergebühr bei Immobilienkauf
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (§ 656 BGB). Demnach gilt:
- Grundsatz der hälftigen Teilung: Wurde der Makler von beiden Parteien beauftragt, teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklergebühr jeweils zur Hälfte.
- Beauftragung durch eine Partei: Hat nur eine Partei den Makler beauftragt, darf sie höchstens 50 % der Provision auf die andere Partei abwälzen – dies muss vertraglich festgelegt werden.
- Keine einseitige Belastung des Käufers: Es ist nicht mehr zulässig, die Maklerprovision vollständig auf den Käufer abzuwälzen, sofern der Verkäufer den Makler beauftragt hat.
Diese Regelungen gelten jedoch nur für Privatpersonen, die eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus (oder auch Reihenhaus, Doppelhaus) kaufen. Gewerbliche Immobilien und Mehrfamilienhäuser fallen nicht darunter – hier gilt weiterhin Vertragsfreiheit.
Maklergebühr bei Mietwohnungen
Im Mietrecht gilt seit 2015 das Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermRG). Das bedeutet:
- Wer den Makler beauftragt, muss die Provision zahlen.
- In der Praxis bedeutet das fast immer, dass der Vermieter die Maklergebühr übernimmt, da er den Makler in der Regel beauftragt.
- Eine Abwälzung der Kosten auf den Mieter ist unzulässig.
Für Mieter bedeutet dies eine erhebliche finanzielle Entlastung. Vor Inkrafttreten des Bestellerprinzips war es üblich, dass Mieter die Maklerprovision unabhängig vom Auftrag zahlen mussten.
Maklerverträge: Worauf sollten Sie achten?
Unabhängig davon, ob Sie Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter sind, sollten Sie den Maklervertrag genau prüfen. Wichtige Punkte sind:
- Provisionshöhe: Üblich sind 3 bis 7 % des Kaufpreises (je nach Bundesland) bzw. bis zu zwei Nettokaltmieten bei Vermietungen. Hinzu kommt die jeweils geltende Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)
- Auftragsverhältnis: Wer hat den Makler beauftragt? Dies ist entscheidend für die Kostenverteilung.
- Schriftform: Maklerverträge müssen schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) abgeschlossen werden.
Fazit: Lassen Sie sich rechtlich beraten!
Die Frage der Maklergebühr kann komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ob als Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter – eine rechtliche Prüfung des Maklervertrags kann Ihnen helfen, unnötige Kosten zu vermeiden und Ihre Rechte durchzusetzen.
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