Provisionsfrei für Käufer – Was bedeutet das wirklich?

Beim Immobilienkauf stößt man oft auf den Begriff „provisionsfrei für Käufer“. Doch was bedeutet das genau? Viele Käufer gehen davon aus, dass sie keinerlei Maklerkosten tragen müssen. Allerdings kann die genaue Bedeutung dieser Formulierung juristische Fallstricke bergen.

In diesem Artikel beleuchten wir die Rechtslage und empfehlen, eine individuelle Überprüfung durch erfahrene Anwälte – wie Leidel Rechtsanwälte – in Betracht zu ziehen.

Überblick

Grundlagen der Maklerprovision

Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungstätigkeit erhält. Sie kann entweder vom Verkäufer, vom Käufer oder von beiden Parteien getragen werden.

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Der Gesetzgeber spricht zwar nur von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Gemeint sind aber auch Reihenhäuser, Doppelhaushälften und andere zum Wohnen geeignete Einheiten.

Entscheidend ist lediglich, dass nur die zum eigenen Wohnen gedachte Einheit gekauft wird. D.h. Mehrfamilienhäuser fallen nicht unter die Neuregelung. Eine Ausnahme gilt, wenn in dem gekauften Haus noch eine Einliegerwohnung vorhanden ist. In diesem Fall gilt die gesetzliche Regelung trotzdem.

Für die Anwendung des Bestellerprinzips gilt:

  • Beauftragt der Verkäufer den Makler, muss er mindestens 50 % der Maklerprovision selbst übernehmen.
  • Der Käufer muss nur dann eine Provision zahlen, wenn er vertraglich zur anteiligen Zahlung verpflichtet wurde.

Was bedeutet „provisionsfrei für Käufer“?

Wenn ein Immobilienangebot als „provisionsfrei für Käufer“ gekennzeichnet ist, bedeutet das in der Regel:

  1. Der Käufer muss keine Maklerprovision zahlen – Die gesamte Provision wird vom Verkäufer übernommen.
  2. Keine versteckten Maklerkosten – Es dürfen keine indirekten Kosten für den Käufer anfallen, etwa durch eine höhere Kaufpreisgestaltung zur Kompensation der Provision.
  3. Vertragliche Sicherheit – Die Regelung sollte im Maklervertrag und im Kaufvertrag eindeutig festgelegt sein.

Mögliche rechtliche Fallstricke

Trotz dieser scheinbaren Klarheit gibt es einige Punkte, die Käufer beachten sollten:

  • Versteckte Provisionsanteile: Wird die Provision in den Kaufpreis einkalkuliert, zahlt der Käufer indirekt doch mit. Eine unabhängige rechtliche Prüfung kann helfen, dies aufzudecken.
  • Zusätzliche Gebühren: Manche Verträge enthalten Klauseln zu Beratungs- oder Servicegebühren, die einer Maklerprovision ähneln.
  • Unklare Vertragsgestaltung: Missverständnisse oder unwirksame Klauseln können dazu führen, dass der Käufer am Ende doch zahlen muss.
Empfehlung: Rechtliche Prüfung durch Leidel Rechtsanwälte

Um sicherzustellen, dass „provisionsfrei für Käufer“ tatsächlich keine versteckten Kosten birgt, empfehlen wir eine individuelle Überprüfung durch Leidel Rechtsanwälte. Unsere Experten analysieren Kaufverträge und Maklervereinbarungen detailliert, um Käufer vor unerwarteten Kosten zu schützen.

Fazit

„Provisionsfrei für Käufer“ klingt nach einem klaren Vorteil, kann aber juristische Fallstricke bergen. Wer sichergehen will, dass er tatsächlich keine Maklerprovision zahlt, sollte Verträge professionell prüfen lassen. Leidel Rechtsanwälte stehen Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite.

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Die Kanzlei Leidel Rechtsanwälte ist u.a. auf das Maklerrecht spezialisiert. Wir haben in den letzten Jahren diverse außergerichtliche und gerichtliche Verfahren geführt, in denen wir die Auskunftsansprüche wie auch Zahlungsansprüche unserer Mandanten erfolgreich durchgesetzt haben.

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