Beim Kauf oder der Anmietung einer Immobilie stellt sich oft die Frage: Wie hoch sind die Maklergebühren, und wer muss sie eigentlich zahlen? Die Berechnung der Maklerprovision richtet sich nach verschiedenen Faktoren, insbesondere nach der Art der Immobilientransaktion und der geltenden gesetzlichen Regelungen.
Doch nicht immer ist eine Maklerprovision auch tatsächlich fällig.
In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Aspekte und empfehlen eine rechtliche Überprüfung durch die Kanzlei Leidel Rechtsanwälte, um sicherzustellen, ob die Maklergebühr in Ihrem Fall gerechtfertigt ist.
Überblick
Wie werden Maklergebühren berechnet?
Die Maklergebühr – auch als Maklerprovision oder Courtage bezeichnet – wird in der Regel als prozentualer Anteil des Kaufpreises oder der monatlichen Miete berechnet.
Maklerprovision beim Immobilienkauf
- Die Höhe der Maklerprovision ist in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt, sondern orientiert sich an regionalen Gepflogenheiten.
- In den meisten Bundesländern beträgt die Provision zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises (inkl. Mehrwertsteuer).
- Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das neue Maklerrecht: Wer den Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Provision selbst tragen (sogenanntes Bestellerprinzip – dies schützt insbesondere Käufer von Wohnimmobilien vor einseitiger Kostenübernahme.
Maklergebühren bei Mietobjekten
- Für Mietwohnungen gilt seit 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Provision.
- Üblicherweise liegt die Maklergebühr bei bis zu zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.
- Eine Umgehung des Bestellerprinzips, etwa durch überhöhte Bearbeitungsgebühren oder andere Zusatzkosten, ist unzulässig.
Wann muss die Maklergebühr bezahlt werden?
Ein Makler hat nur dann Anspruch auf seine Provision, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Maklervertrag: Es muss ein wirksamer Maklervertrag bestehen – entweder in Textform oder durch schlüssiges Verhalten.
- Nachweis oder Vermittlungstätigkeit: Der Makler muss eine konkrete Leistung erbracht haben, z. B. die Immobilie nachgewiesen oder die Vertragsverhandlungen aktiv vermittelt haben.
- Erfolgsfall: Die Provision ist erst fällig, wenn tatsächlich ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt.
Wann kann die Maklergebühr entfallen?
- Fehlender Vertrag: Ohne Maklervertrag besteht keine Zahlungspflicht.
- Kein Nachweis oder Vermittlungstätigkeit: Wenn der Makler keine nachweisbare Leistung erbracht hat, ist die Provision nicht geschuldet.
- Unangemessene Höhe: Eine überhöhte oder unzulässige Maklerprovision kann angefochten werden.
- Verstoß gegen das Bestellerprinzip: Bei Mietwohnungen kann der Mieter nicht zur Zahlung verpflichtet werden, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat.
Rechtliche Überprüfung durch die Kanzlei Leidel Rechtsanwälte
Nicht selten gibt es Streit über die Zahlungspflicht oder die Höhe der Maklergebühr. Falls Sie unsicher sind, ob Sie die Maklerprovision zahlen müssen oder ob diese rechtlich angemessen ist, empfehlen wir eine individuelle Überprüfung durch die Kanzlei Leidel Rechtsanwälte.
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Die Kanzlei Leidel Rechtsanwälte ist u.a. auf das Maklerrecht spezialisiert. Wir haben in den letzten Jahren diverse außergerichtliche und gerichtliche Verfahren geführt, in denen wir die Auskunftsansprüche wie auch Zahlungsansprüche unserer Mandanten erfolgreich durchgesetzt haben.
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*Im Pauschalpreis inbegriffen ist die Aufnahme Ihres Mandats, die einmalige außergerichtliche Anfrage beim Makler sowie die Mitteilung des Anfrageergebnisses an Sie. Sollten weitere Maßnahmen erforderlich sein, kommen wir gesondert auf Sie zu.