Viele Mieter fragen sich, ob sie bei der Wohnungssuche eine Maklerprovision zahlen müssen. Die rechtliche Lage hierzu ist klar: Seit der Einführung des sogenannten Bestellerprinzips im Jahr 2015 dürfen Mieter in den meisten Fällen keine Maklergebühren mehr zahlen. Dennoch gibt es einige Ausnahmen und Fallstricke, die beachtet werden sollten.
Überblick
Das Bestellerprinzip: Wer bestellt, der bezahlt
Mit der Reform des Wohnungsvermittlungsgesetzes wurde das Bestellerprinzip eingeführt. Dies bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Kosten trägt. In der Praxis sind das fast immer die Vermieter.
Wann muss ein Mieter trotzdem Maklergebühren zahlen?
Es gibt einige wenige Situationen, in denen ein Mieter Maklerprovision zahlen muss:
- Der Mieter beauftragt den Makler selbst.
- Falls ein Mieter gezielt einen Makler mit der Suche nach einer passenden Wohnung beauftragt, muss er für die Dienstleistung bezahlen.
- Wichtig: Der Makler darf in diesem Fall nicht bereits im Auftrag eines Vermieters für dasselbe Objekt tätig sein.
- Bei Gewerbeimmobilien gilt das Bestellerprinzip nicht.
- Wer eine Gewerbeimmobilie mietet, muss sich auf individuelle Maklervereinbarungen einstellen.
- Die Maklerprovision kann hier frei verhandelt werden.
Wie hoch ist die Maklerprovision für Mieter?
Falls der Mieter in den oben genannten Ausnahmen doch eine Provision zahlen muss, gelten folgende übliche Sätze:
- Wohnimmobilien: Maximal zwei Monatskaltmieten plus Mehrwertsteuer
- Gewerbeimmobilien: Die Provision ist frei verhandelbar und beträgt oft zwischen zwei und vier Monatsmieten plus Mehrwertsteuer
Achtung vor unzulässigen Umgehungen!
Achtung vor unzulässigen Umgehungen!
Einige Vermieter oder Makler versuchen, das Bestellerprinzip zu umgehen, indem sie Mieter zu indirekten Zahlungen drängen. Beispiele sind:
- “Servicegebühren” für Besichtigungen
- Unverhältnismäßig hohe Ablösesummen für Möbel oder Einbauküchen
- Vermittlungsgebühren über Dritte
Solche Praktiken sind gesetzlich unzulässig. Mieter können in solchen Fällen ihr Geld zurückfordern. Gerne ist unsere Kanzlei Leidel Rechtsanwälte Ihnen behilflich, Ihr Recht geltend zu machen!
Fazit: Mieter zahlen in der Regel keine Maklerprovision
Dank des Bestellerprinzips müssen Mieter bei der Anmietung von Wohnraum meist keine Maklergebühren mehr zahlen. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei einer individuellen Beauftragung, kann eine Provision fällig werden. Falls Mieter zu unrecht eine Gebühr zahlen sollen, lohnt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
Falls Sie als Mieter unsicher sind, ob eine Maklerprovision zulässig ist, lassen Sie den Vertrag von unseren spezialisierten Rechtsanwälten bei Leidel Rechtsanwälte prüfen. So vermeiden Sie unnötige Kosten und rechtliche Auseinandersetzungen.
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